Leitlinien zur Integration ukrainischer Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt

Die EU-Kommission hat am 14. Juni 2022 Leitlinien für den Zugang ukrainischer Flüchtlinge zum Arbeitsmarkt und zur Berufs- und Erwachsenenbildung vorgelegt. Bisher sei nur eine geringe Zahl in den EU-Arbeitsmarkt eingetreten oder habe sich bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen registriert. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten deswegen unter anderem auf, Informationen über Unterstützungsangebote bereitzustellen, Integration in den Arbeitsmarkt breit zu fördern und Kompetenzen und Qualifikationen zu bewerten, zu beurteilen und rasch anzuerkennen. Zudem müsse auch der Zugang zur beruflichen Erstausbildung, zu Weiterbildungen und Umschulungen, zur allgemeinen Bildung und zur Hochschulbildung gewährleistet sein.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022