EuGH: Verbot kosmetischer Mittel wegen Ähnlichkeit mit Lebensmitteln gebilligt

Am 2. Juni 2022 hat der EuGH in der Rechtssache C-122/21 entschieden, dass Mitgliedstaaten den Vertrieb von kosmetischen Mitteln, die aufgrund ihres Aussehens mit Lebensmitteln verwechselt werden und zu Gefahren für die Gesundheit führen können, unter bestimmten Voraussetzungen einschränken können. Der EuGH erläutert, dass die entsprechenden Verbraucherschutzvorschriften (Richtlinie 87/357/EWG) ein zu Gunsten des Verbraucherschutzes dienendes Verbot u. a. der Vermarktung vorsehen. Zwar müssten diese Risiken im Einzelfall beurteilt werden, allerdings bestehe keine Verpflichtung der nationalen Behörden, die Verwechslungsgefahr oder die Gesundheitsgefahren durch objektive und belegte Daten nachzuweisen. Hintergrund des Vorabentscheidungsverfahrens war ein Rechtsstreit vor den litauischen Gerichten infolge eines vom nationalen Verbraucherschutzamt ausgesprochenen Verbots der Vermarktung bestimmter kosmetischer Mittel (Badekugeln).

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022