Mit Urteil vom 9. Juni 2022 hat der EuGH festgestellt, dass britische Staatsangehörige, nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht mehr über das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in ihrem Wohnmitgliedstaat verfügen. Dies sei auf den Verlust der Unoinsbürgerschaft zurückzuführen und gelte auch dann, wenn sie nach dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht mehr an den Wahlen im Herkunftsstaat teilnehmen dürfen.