In seinem Urteil vom 22. Juni 2022 hat der EuGH die Entscheidung der EZB bestätigt, der AAB Bank, ein Kreditinstitut mit Sitz in Österreich, die Zulassung zur Aufnahme der Tätigkeit eines Kreditinstituts zu entziehen. Grund dafür war die anhaltende und wiederholte Missachtung der Anforderungen hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der internen Unternehmensführung durch die AAB Bank der Auffassung, dass die AAB Bank kein solides Risikomanagement gewährleisten könne.