EU-Kandidatenstatus für die Ukraine und Moldawien

Der Europäische Rat hat an seiner Tagung vom 23. und 24. Juni 2022 beschlossen, der Ukraine und der Republik Moldau den Status eines Bewerberlands zuzuerkennen. Die Fortschritte der einzelnen Länder auf dem Weg in die Europäische Union werden davon abhängen, inwieweit sie die Kopenhagener Kriterien erfüllen, wobei die Fähigkeit der EU, neue Mitglieder aufzunehmen, berücksichtigt wird.

Zuvor hatte die EU-Kommission am 17. Juni 2022 dem Rat empfohlen, die Ukraine und die Republik Moldau offiziell zu EU-Beitrittskandidaten zu ernennen. Sie forderte allerdings auch Reformen in den Ländern. In beiden Ländern gibt es unter anderem Defizite im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und im Kampf gegen Korruption. Für Georgien, das ebenfalls einen EU- Beitritt anstrebt, empfahl sie vorerst nur eine „europäische Perspektive“.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022