Die Europäische Kommission hat am 17. Juni 2025 ein Massnahmenpaket zur Vereinfachung des EU-Verbriefungsrahmens vorgeschlagen. Bei Verbriefungen werden Kredite und von Banken und Finanzinstituten gehaltene Schuldtitel gebündelt und in neue Produkte umgewandelt, die von Anlegern gekauft werden können. Sie ermöglichen eine breitere Teilung des Kreditrisikos über das Bankensystem hinaus. Die von der Kommission vorgeschlagenen Massnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Die Änderungen verfolgen das Ziel, die hohen Kosten für Emittenten und Anleger im Zusammenhang mit EU-Verbriefungen zu verringern und bestimmte Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und die Transparenz zu vereinfachen. Darüber hinaus werden Änderungen an der Eigenkapitalverordnung (CRR) vorgeschlagen, die den Aufsichtsrahmen für Banken festlegt und vorgibt, wie viel Kapital Banken für ihre Verbriefungsrisikopositionen halten müssen. Darüber hinaus enthält das Paket Entwürfe für Änderungen der delegierten Verordnung zur Liquiditätsdeckungsquote.