Beschleunigung von Investitionen in die Verteidigung

Die Europäische Kommission hat am 17. Juni 2025 Massnahmen zur Beschleunigung von Investitionen in die Verteidigung und die Produktion von Verteidigungsgütern vorgeschlagen, damit die EU besser auf die derzeitigen Sicherheitsherausforderungen reagieren kann, wie sie im Weissbuch der Kommission zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 beschrieben werden. Zweck der in einer Omnibus-Verordnung für die Verteidigungsbereitschaft festgelegten Massnahmen ist die Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Industrie bei der Erhöhung der Verteidigungsfähigkeiten und dem Ausbau der entsprechenden Infrastruktur. Die Verordnung enthält insbesondere folgende Elemente: Einführung einer Regelung zur beschleunigten Genehmigung von Verteidigungsprojekten, Verringerung des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit dem Europäischen Verteidigungsfonds für Antragsteller und Teilnehmer, Erleichterung von Beschaffungen durch die Förderung gemeinsamer Beschaffungen und Erhöhung der Schwellenwerte für öffentliche Aufträge zwecks schnellerer grenzüberschreitender Verbringung von Verteidigungsgütern.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022