Die Europäische Kommission hat Google von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstösst, indem es den Wettbewerb im Bereich der Technologien für Online-Werbung („Adtech“) verzerrt. Die Kommission hatte festgestellt, dass Google seine eigenen Technologiedienste für Online-Display-Werbung zulasten konkurrierender Anbieter solcher Dienste sowie von Werbetreibenden und Online-Verlegern begünstigt. Sollten sich die Bedenken der Kommission bestätigen, würden Verstösse gegen Artikel 102 AEUV vorliegen, nach dem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist.