Am 15. Juni 2023 wurde der zweite Fortschrittsbericht über die Umsetzung des EU-Instrumentariums für die 5G-Cybersicherheit veröffentlicht. Im Hinblick auf strategische Massnahmen und insbesondere die Einführung von Beschränkungen für Hochrisikoanbieter wird in dem Fortschrittsbericht festgestellt, dass 24 Mitgliedstaaten bereits Rechtsvorschriften erlassen haben oder Legislativmassnahmen vorbereiten, die den nationalen Behörden die Befugnis verleihen, eine Risikobewertung der Anbieter vorzunehmen und Beschränkungen zu verhängen. Ergänzend zum Fortschrittsbericht hat die Kommission eine Mitteilung über die Umsetzung des EU-Instrumentariums durch die Mitgliedstaaten und dessen Anwendung auf ihre interne Kommunikation und die Finanzierungstätigkeiten der EU angenommen. Die Kommission betont in ihrer Mitteilung ihre grosse Besorgnis über die Risiken, die von bestimmten Mobilfunk-Netzausrüstungsanbietern für die Sicherheit der Union ausgehen.