Neues Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen

Die Europäische Kommission hat am 8. Juni 2023 ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen Rechtsstaatlichkeitsverstössen eingeleitet. Dieser Beschluss beruht auf einer eingehenden Bewertung des neuen Gesetzes, das seit dem 31. Mai 2023 in Kraft ist und mit dem Polen einen staatlichen Sonderausschuss einsetzt, der sich mit dem russischen Einfluss auf die innere Sicherheit des Landes zwischen 2007 und 2022 befassen soll. Konkret ist die Kommission der Auffassung, dass das neue Gesetz in unzulässiger Weise in den demokratischen Prozess eingreift. Der Ausschuss könnte durch seine Aktivitäten, d. h. Untersuchungen und öffentliche Anhörungen, Kandidaten bei Wahlen eine schwere Rufschädigung zufügen und durch die Feststellung, dass eine Person unter russischem Einfluss handelte, die Wirksamkeit der politischen Rechte von Personen, die bei demokratischen Wahlen gewählt wurden, einschränken.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022