Neue Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft

Die Kommission hat am 16. Juni 2023 im Rahmen der geltenden EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung neue Vorschriften vorgeschlagen, die beim Kauf von Mobiltelefonen, schnurlosen Telefonen und Tablets helfen sollen, fundierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Dieser neue Vorschlag wurde am selben Tag vorgelegt wie die Genehmigung von Massnahmen, mit denen die Geräte energieeffizienter, langlebiger und besser reparierbar werden sollen. Diese Massnahmen wurden auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission vom November 2022 im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat gebilligt.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022