Kontrolle der flankierenden Massnahmen

Die Vollzugsstellen haben im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) im vergangenen Jahr ihre Kontrolltätigkeit erhöht. Das Jahr 2022 stand im Zeichen der Aufhebung der coronabedingten Einschränkungen. Das FlaM-Mindestkontrollziel wurde erneut erreicht und die Kontrolltätigkeit weiter erhöht. Die festgestellten Lohnverstösse und -unterbietungen verblieben auf ähnlichem Niveau wie vor der Krise.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022