Stabilitäts- und Wachstumspakt bleibt weiterhin ausgesetzt

Die Europäische Kommission hat am 23. Mai 2022 mit dem Frühjahrspaket des Europäischen Semesters ihre Empfehlungen für die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten vorgelegt. Aufgrund der Abwärtsrisiken wegen des Kriegs in der Ukraine, den Energiepreissteigerungen und der Störungen der Lieferkette soll der Stabilitäts- und Wachstumspakt nach Auffassung der Kommission noch bis Ende 2023 ausgesetzt bleiben. Die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts im März 2020 ermöglichte es den Mitgliedstaaten, rasch zu reagieren und Notfallmassnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie so gering wie möglich zu halten. Die besondere Art des makroökonomischen Schocks, den die Invasion Russlands in der Ukraine ausgelöst hat, sowie seine langfristigen Auswirkungen auf die Energiesicherheit in der EU machen laut Kommission eine sorgfältige Gestaltung der Finanzpolitik im Jahr 2023 erforderlich.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022