Mit Urteil vom 19. Mai 2022 hat der EuGH festgestellt, dass gegen eine Abwesenheit verhandelt und auch eine Verurteilung erfolgen kann, wenn es unmöglich ist, sie aufzufinden. Sie hat in diesem Fall jedoch das Recht, eine neue Verhandlung in ihrer Anwesenheit zu verlangen, in der der Sachverhalt erneut geprüft wird. Dieses Recht kann ihr jedoch verweigert werden, wenn sie sich dem Handeln der Justiz absichtlich entzogen und die Behörden daran gehindert hat, sie über die Verhandlung zu unterrichten.