Per Verordnungsvorschlag vom 20. Mai 2022 hat die Europäische Kommission Landwirten und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die von einem erheblichen Anstieg der Betriebsmittelkosten betroffen sind, eine Einmalzahlung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in Aussicht gestellt. Die Kommission verstärkt zudem die Überwachung der wichtigsten Agrarmärkte, die von Russlands Einmarsch in der Ukraine betroffen sind. Die Mitgliedstaaten werden der Kommission monatlich die Höhe der Vorräte an Getreide, Ölsaaten, Reis und zertifiziertem Saatgut für diese Erzeugnisse mitteilen.