In seinem Urteil vom 21. April 2026 in der Rechtssache C-769/22 hat der EuGH entschieden, dass Ungarn durch die Verabschiedung eines Gesetzes, das LGBTI+-Personen stigmatisiert und marginalisiert, gegen das Unionsrecht verstossen hat. Bemerkenswerterweise ist es das erste Mal, dass der EuGH in einem Klageverfahren u.a. einen Verstoss gegen die Grundwerte der Union (Art. 2 EUV) feststellt. Mit dem «Gesetz Nr. LXXIX von 2021 über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und die Änderung bestimmter Gesetze zum Schutz von Kindern» hat Ungarn verschiedene nationale Gesetze zum Schutz von Minderjährigen geändert. Im Wesentlichen untersagen oder beschränken diese Änderungen den Zugang zu Inhalten, insbesondere im audiovisuellen Bereich oder in der Werbung, die Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität darstellen oder vermitteln.