EuGH: Missbräuchlich befristete Verträge

Mit Urteil vom 13. Mai 2026 in der Rechtssache C-155/25 hat der EuGH entschieden, dass das italienische System zur Einstellung von Verwaltungs-, technischem und Hilfspersonal an öffentlichen Bildungseinrichtungen gegen das Unionsrecht und insbesondere gegen die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG verstösst. Insbesondere kritisiert der EuGH, dass Italien es versäumt habe, Massnahmen zur Verhinderung der missbräuchlichen Befristung von Arbeitsverträgen zu treffen. In Italien wird das Verwaltungs-, technische und Hilfspersonal der öffentlichen Bildungseinrichtungen («personale amministrativo, tecnico ed ausiliario», im Folgenden: ATA-Personal) mit befristeten Verträgen eingestellt, mit denen freie Stellen nur zeitweilig besetzt werden. Eine Festanstellung auf diesen Stellen kann vom ATA-Personal nur über Auswahlverfahren erreicht werden, die unregelmässig durchgeführt werden und ATA-Bediensteten vorbehalten sind, die eine mindestens zweijährige Erfahrung im Rahmen dieser Art von Verträgen nachweisen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022