Bundesrat setzt Gesetzes- und Verordnungsänderungen des EU-Migrations- und Asylpakts in Kraft

Als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat übernimmt die Schweiz Teile des neuen EU-Migrations- und Asylpakts. Neben verschiedenen Gesetzesänderungen sind dafür auch Anpassungen einzelner nationaler Verordnungen notwendig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 die entsprechenden Teilrevisionen gutgeheissen. Er setzt diese zusammen mit den vom Parlament beschlossenen Gesetzesänderungen auf den 12. Juni 2026 in Kraft.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022