Revision des Konzepts der sicheren Drittstaaten

Die Kommission schlägt hat am 20. Mai 2025 Vorschriften zur Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats vorgeschlagen, um Asylverfahren zu beschleunigen und den Druck auf die Asylsysteme zu verringern. Durch das Konzept des sicheren Drittstaats können Mitgliedstaaten Asylanträge als unzulässig betrachten, wenn die betreffenden Personen in einem Drittstaat wirksamen Schutz erhalten könnten, der für sie als sicher gilt. Um dieses Konzept anzuwenden, sind die Asylbehörden derzeit nach dem EU-Recht verpflichtet, eine Verbindung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und dem betreffenden sicheren Drittstaat nachzuweisen. Neu schlägt die Kommission vor, dass eine Verbindung zwischen dem Antragstellenden und dem sicheren Drittstaat nicht mehr obligatorisch ist. Auch die Durchreise durch einen sicheren Drittstaat vor Erreichen der EU soll ausreichend sein, um das Konzept anzuwenden. Um Verzögerungen bei den Verfahren zu verringern und Missbrauch zu verhindern, schlägt die Kommission zudem vor, dass Rechtsbehelfe gegen Unzulässigkeitsentscheidungen, die auf dem Konzept des sicheren Drittstaats basieren, nicht mehr automatisch eine aufschiebende Wirkung haben.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022