Mit Urteil vom 30. Mai 2024 hat der EuGH entschieden, dass Unternehmen gemäss der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher vor der Aufgabe einer Online-Bestellung die Verbraucher darüber informieren muss, dass sie mit dieser Bestellung eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers unbedingt ist oder ob dieser erst nach dem späteren Eintritt einer Bedingung verpflichtet ist, den Unternehmer zu bezahlen. Wenn der Unternehmer seine Informationspflicht nicht beachtet, ist der Verbraucher nicht an die Bestellung gebunden.