Die erste EU-weite Methanverordnung wurde am 27. Mai 2024 endgültig verabschiedet und kann nun in Kraft treten. Sie wird die Methanemissionen im EU-Energiesektor und bei Energieimporten eindämmen. Methan ist nach Kohlendioxid der zweitgrösste Verursacher des Klimawandels. Die Verordnung verpflichtet u.a. die Betreiber von Anlagen dazu, regelmässig über die Quantifizierung und Messung von Methanemissionen an der Quelle zu berichten, und zwar auch für nicht-operative Anlagen. Sie verpflichtet die Öl- und Gasunternehmen, ihre Anlagen regelmässig zu überprüfen und verbietet die routinemässige Entlüftung und das Abfackeln im Öl- und Gassektor. Da die EU einen grossen Teil des von ihr verbrauchten Öls, Gases und der Kohle importiert, werden mit dieser Verordnung auch die mit Importen verbundenen Methanemissionen in Angriff genommen.