Beschluss zu eingefrorenen russischen Vermögenswerten

Angesichts des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, dass ausserordentliche Einnahmen aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten für die Selbstverteidigung und den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden. Ab Juli 2024 werden Mittel zur Unterstützung der Ukraine mit halbjährlichen Zahlungen zur Verfügung stehen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022