Bekämpfung von Umweltkriminalität

Am 20. Mai 2024 sind eine neue Richtlinie zum Kampf gegen Umweltkriminalität sowie eine Verordnung über Abfallverbringung in Kraft getreten. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten dazu, strafrechtliche Massnahmen gegen Umweltstraftaten zu ergreifen; die Verordnung sorgt für die nachhaltige Bewirtschaftung von Abfällen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen eine umfassende und aktuelle Liste von Umweltstraftaten im Zusammenhang mit den schwersten Verstössen gegen Umweltverpflichtungen in ihr Strafrecht aufnehmen. Dazu gehören neue Kategorien von Verstössen, etwa das illegale Recycling von Schiffen, die illegale Wasserentnahme sowie schwere Verstösse gegen die Rechtsvorschriften über Chemikalien und Quecksilber. Die neue Abfallverbringungsverordnung enthält strengere Vorschriften für die Ausfuhr von Abfällen in Nicht-EU-Ländern. Sie wird die Kreislaufwirtschaft unterstützen und sicherstellen, dass aus der Europäischen Union ausgeführte Abfälle ökologisch nachhaltig behandelt werden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022