Verordnung über digitale Märkte in Kraft

Die neue Verordnung über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ist seit dem 2. Mai 2023 vollständig anwendbar. Sie zielt darauf ab, wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Die Verordnung definiert digitale Gatekeeper als grosse Online-Plattformen, die eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern bilden. Aufgrund ihrer Position können sie die Macht haben, als privater Regelsetzer zu agieren und somit einen Engpass in der digitalen Wirtschaft zu schaffen. Um diese Probleme anzugehen, definiert die DMA eine Reihe spezifischer Verpflichtungen, die Gatekeeper einhalten müssen, einschliesslich des Verbots bestimmter Verhaltensweisen in einer Liste von „Do’s and Don’ts“.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022