Schutz handwerklicher und industrieller Produkte

Das Europäische Parlament und der Rat konnten am 3. Mai 2023 eine politische Einigung über eine neue Verordnung zum Schutz des geistigen Eigentums an handwerklichen und industriellen Produkten erzielen, die auf der Originalität und Authentizität traditioneller Praktiken aus ihren Regionen beruhen. Der neue Rechtsrahmen gilt für Produkte wie Glas, Textilien, Porzellan, Besteck, Keramik, Kuckucksuhren, Musikinstrumente und Möbel. Dazu gehören z. B. Murano-Glas, Donegal-Tweed, Porzellan aus Limoges, Messerschmiedewaren aus Solingen, Messer aus Albacete und Bunzlauer Keramik. Obwohl diese Produkte einen europaweiten, teilweise auch weltweiten Ruf geniessen, gab es bisher keinen Schutz durch eine EU-Kennzeichnung, die Ursprung und Ansehen der Produkte mit ihrer Qualität verknüpft.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022