Neue Steuertransparenzvorschriften betreffend Krypto-Assets

Die Finanzministerinnen und -minister konnten am 16. Mai 2023 eine politische Einigung über neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister erzielen, die im Auftrag von in der EU ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Die neuen Bestimmungen ergehen im Wege der Revision der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (sog. DAC 8). Mit der Revision soll den Herausforderungen begegnet werden, die sich aus der immer stärkeren Nutzung von Krypto-Assets zu Anlagezwecken ergeben. Die neuen Vorschriften ergänzen die Bestimmungen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) und der Verordnung über Geldtransfers (TFR) und stehen in Einklang mit der OECD-Initiative für einen Melderahmen für Kryptowerte.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022