Mit Urteil vom 17. Mai 2023 hat der Gerichtshof festgestellt, dass ein Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Vergütung einer Vertragsleistung befreit ist, die in Erfüllung eines ausserhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags erbracht wurden, wenn der betreffende Unternehmer ihn nicht über sein Widerrufsrecht informiert hat und der Verbraucher sein Widerrufsrecht nach Erfüllung dieses Vertrags ausgeübt hat.