Die Europäische Kommission hat am 25. April 2022 einen Vorschlag zur Änderung der Eurojust-Verordnung vorgelegt, mit welchem Eurojust die rechtliche Möglichkeit gegeben werden soll, Beweise für Kriegsverbrechen zu sammeln, aufzubewahren und auszutauschen. Eurojust unterstützt seit März eine gemeinsame Ermittlungsgruppe der EU, die sich mit möglichen Kriegsverbrechen in der Ukraine befasst. Zwar verfügt Eurojust über praktische Erfahrungen im Bereich der internationalen Kriminalität, doch wurde die Gründungsverordnung nicht für Lagen wie die derzeitige und Straftaten dieser Grössenordnung konzipiert. Deshalb hält es die Kommission für erforderlich, die Rechtsgrundlage von Eurojust zu aktualisieren. Sollte der Vorschlag verabschiedet werden, wird Eurojust in der Lage sein, Beweismittel wie Videos, Tonaufzeichnungen und Satellitenbilder zu verarbeiten und an die zuständigen nationalen und internationalen Behörden, insbesondere auch an den Internationalen Strafgerichtshof, weiterzugeben.