Der EuGH hat mit Urteil vom 5. Mai 2022 entschieden, dass Unternehmer, die auf Internetplattformen Waren anbieten, die nicht von Ihnen selbst hergestellt werden, den Verbraucher über die Garantie des Herstellers informieren müssen, wenn sie sie zu einem zentralen oder entscheidenden Merkmal ihres Angebots machen. Vorausgegangen war eine Konkurrentenklage gegen einen Online-Händler, der über Amazon Waren der Firma Victorinox veräusserte. Laut Ausführungen des EuGH verpflichtet die Verbraucherrechterichtlinie den Händler dazu, Verbraucher über das Bestehen einer vom Hersteller angebotenen gewerblichen Garantie zu informieren, wenn Sie ein zentrales Merkmal des Angebots darstellen.