In seinem Urteil vom 26. April 2022 hat der EuGH den Rahmen für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen aufgezeigt. Gegenstand des Verfahrens waren die von Österreich vor dem Hintergrund der Migrationskrise seit September 2015 immer wieder eingeführten Kontrollen an seinen Grenzen zu Ungarn und Slowenien. Der EUGH führt aus, dass die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen eine Ausnahme bleiben müsse und nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte. So erlaubt der Schengener Grenzkodex einem Mitgliedstaat, bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorübergehend Kontrollen an seinen Grenzen zu anderen Mitgliedstaaten wiedereinzuführen. Jedoch darf eine solche Massnahme, einschliesslich etwaiger Verlängerungen, eine Gesamthöchstdauer von sechs Monaten nicht überschreiten.