Leitfäden zur Vereinfachten Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung

Die Kommission hat am 15. April 2025 neue Leitfäden zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung erlassen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand von Unternehmen beim Nachweis darüber, dass ihre Produkte „entwaldungsfrei“ sind, zu minimieren. Neu können etwa grosse Unternehmen bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren, die zuvor auf dem EU-Markt waren, wieder eingeführt werden. Auch dürfen Unternehmen neu statt für jede auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Sendung oder Charge jährliche Sorgfaltserklärungen vorlegen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022