Vorschlag zur Revision von Vorschriften über Agrarlebensmittel

Die EU-Kommission will die geltenden Vermarktungsnormen für eine Reihe von Agrarlebensmitteln wie Obst und Gemüse, Fruchtsäfte und Konfitüren, Honig, Geflügel und Eier reformieren. Vorgeschlagen werden u.a. verbindliche Vorschriften für die Ursprungskennzeichnung von Honig, Schalenfrüchten und getrockneten Früchten, gereiften Bananen sowie behandeltem, verarbeitetem und geschnittenem Obst und Gemüse, Vorschriften zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung sowie neue Vorgaben zum Mindestfruchtgehalt von Konfitüren. Die Vorschläge stehen der Öffentlichkeit einen Monat lang für Rückmeldungen zur Verfügung. Anschliessend haben das Europäischen Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat zwei Monate Zeit, sie zu prüfen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022