Verordnungsvorschlag über Cybersolidarität

Als Reaktion auf zunehmende Cyberbedrohungen hat die EU-Kommission am 18. April 2023 einen Verordnungsvorschlag über Cybersolidarität vorgelegt. Erstes Element dieses Vorschlags ist die Errichtung eines Europäischen Cyberschutzschilds, d.h. einer europaweiten Infrastruktur bestehend aus Sicherheitseinsatzzentren in der gesamten EU. Hierbei handelt es sich um Stellen, die sich mit der Erkennung und Abwehr von Cyberbedrohungen befassen. Entsprechende Stellen sollen ab 2024 einsatzbereit sein. Zweites Element des Vorschlags ist die Schaffung eines Cybernotfallmechanismus, um die Abwehrbereitschaft zu steigern und die Reaktionsfähigkeit bei Cybervorfällen in der EU zu verbessern. Dieser Mechanismus umfasst Vorsorgemassnahmen, den Aufbau einer neuen EU-Cybersicherheitsreserve sowie die finanzielle Förderung der gegenseitigen Amtshilfe.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022