Reform des Rahmens für Krisenmanagement im Bankensektor

Die EU-Kommission hat am 18. April 2023 einen Vorschlag zur Anpassung und Stärkung des bestehenden EU-Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und die Einlagenversicherung angenommen. Der Schwerpunkt liegt auf mittelgrossen und kleineren Banken. Der heutige Vorschlag wird die Behörden in die Lage versetzen, ausfallende Banken unabhängig von ihrer Grösse und ihrem Geschäftsmodell in einen geordneten Marktaustritt zu führen, und gibt ihnen diesbezüglich eine breite Palette von Instrumenten an die Hand. Dadurch wird insbesondere der Einsatz branchenfinanzierter Sicherheitsnetze vereinfacht, um in Bankenkrisen die Einleger beispielsweise durch Übertragung ihrer Konten von einer notleidenden Bank auf eine gesunde Bank besser abschirmen zu können. Die erste Verteidigungslinie bleibt jedoch die interne Verlustabsorptionsfähigkeit der Banken. Andere Sicherheitsnetze dürfen nur ergänzend hinzukommen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022