Reform des EU-Arzneimittelrechts

Die EU-Kommission hat am 26. April 2023 eine umfangreiche Reform des EU-Arzneimittelrechts vorgeschlagen. Ziel ist es, die Versorgung mit Arzneimitteln zu verbessern, sie leichter zugänglich und erschwinglicher zu machen, Innovationsanreize zu setzen und antimikrobiellen Resistenzen entgegenzuwirken. Das vorgeschlagene Reformpaket umfasst Vorschläge für eine neue Richtlinie und eine neue Verordnung, mit denen die bestehenden Arzneimittelvorschriften, einschliesslich der Rechtsvorschriften über Arzneimittel für Kinder und für seltene Krankheiten, überarbeitet und ersetzt werden. Grundlage der Vorschläge ist die Arzneimittelstrategie der EU vom November 2020.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022