Nachhaltige Kraftstoffe in der Luftfahrt

Am 26. April 2023 konnte eine politische Einigung über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zum nachhaltigen Luftverkehr erzielt werden. Neu müssen Flugkraftstoffanbieter an EU-Flughäfen einen Mindestanteil nachhaltiger Flugkraftstoffe bereitstellen, beginnend mit einem Anteil von 2 Prozent an den Gesamtkraftstofflieferungen bis 2025, der bis 2050 auf 70 Prozent steigen wird. Luftfahrzeugbetreiber dürfen bei Abflug von EU-Flughäfen nur so viel Kraftstoff tanken wie für den Flug notwendig, damit keine durch zusätzliches Gewicht bedingten Emissionen entstehen oder CO2-Emissionen durch „Tankering“ verlagert werden. Flughäfen müssen sicherstellen, dass ihre Betankungsinfrastruktur für den Vertrieb nachhaltiger Flugkraftstoffe bereitsteht und hierfür geeignet ist.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022