Einigung auf Europäische Chip-Verordnung

Die EU will ihre Abhängigkeit bei der Produktion von Halbleitern verringern und bis 2030 ihren Weltmarktanteil auf 20 Prozent verdoppeln. Um das zu erreichen, hatte die EU-Kommission im Februar 2022 eine Europäische Chip-Verordnung vorgeschlagen, über die das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten am 19. April 2023 eine Einigung erzielen konnten. Die erste Säule des Rechtsakts – die Initiative „Chips für Europa“ – wird die technologische Führungsrolle Europas stärken, indem sie den Wissenstransfer vom Labor zur Fertigung erleichtert, die Kluft zwischen Forschung und Innovation und industriellen Aktivitäten überbrückt und die Industrialisierung innovativer Technologien durch europäische Unternehmen fördert. Zusätzlich soll die zweite Säule des Rechtsakts Anreize für öffentliche und private Investitionen in Produktionsanlagen für Chiphersteller und ihre Zulieferer schaffen. Im Rahmen der dritten Säule wird die Europäische Chip-Akte auch einen Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission einrichten.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022