Einheitlicher Rahmen zur Übertragung von Strafverfahren zwischen den Mitgliedstaaten

Infolge der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität häufen sich die Fälle, in denen mehrere Mitgliedstaaten für die Strafverfolgung in ein und demselben Fall zuständig sind. Die EU-Kommission hat deshalb am 5. April 2023 eine Verordnung vorgeschlagen, die Mehrfachverfahren vermeiden soll. Darüber hinaus soll durch den Vorschlag gewährleistet werden, dass ein Strafverfahren in dem Mitgliedstaat durchgeführt wird, der am besten dafür geeignet ist, z. B. in dem Staat, in dem der Hauptteil der Straftat begangen wurde. Entsprechend sieht die vorgeschlagene Verordnung u.a. eine Liste gemeinsamer Kriterien für die Übertragung von Verfahren sowie der Gründe für die Ablehnung der Übertragung vor, zudem eine Frist für die Entscheidung über die Übertragung des Verfahrens.

Weitere Informationen

Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022