Durchführungsverordnung zum Standby-Verbrauch elektrischer Geräte

Die EU-Kommission hat eine Durchführungsverordnung betreffend Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Fernseher und tragbaren Videospielkonsolen angenommen, um deren Energieverbrauch im Standby-Modus zu reduzieren. Damit wird die Ökodesign-Verordnung aus dem Jahr 2008 aktualisiert. Die Änderungen berücksichtigen die technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre und erweitern den Anwendungsbereich der Vorschriften, z. B. auf Produkte mit externer Niederspannungsversorgung wie kleine Netzgeräte oder drahtlose Lautsprecher.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022