Im Hinblick auf eine Revision der Richtlinie über Europäische Betriebsräte hat die EU-Kommission die erste Phase der Anhörung der europäischen Sozialpartner eingeleitet. Die Richtlinie sieht ein Verfahren zur Einrichtung von Unterrichtungs- und Anhörungsgremien zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern vor, und zwar in Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten operieren. Europäische Betriebsräte (EBR) fördern ein gemeinsames Verständnis der länderübergreifenden Herausforderungen, mit denen grosse multinationale Unternehmen konfrontiert sind. Sie beziehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Entscheidungsprozess ein mit dem Ziel, sich über Lösungen auszutauschen und ihre Umsetzung zu erleichtern.