Die Europäische Kommission hat am 20. März 2022 ein Massnahmenpaket zur Stärkung einer nachhaltigen Wirtschaft vorgelegt. Konkret beinhaltet das Paket einen Vorschlag zur Überarbeitung der Ökodesign-Verordnung, um fast alle physischen Waren auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu machen. Als Übergangsmassnahme hat die Kommission einen Arbeitsplan angenommen, der insbesondere energieverbrauchsrelevante Produkte (insb. Verbraucherelektronik: Smartphones, Tablets, Photovoltaikanlagen) erfasst. Ferner hat die Kommission eine neue Strategie vorgelegt, damit Textilien haltbarer werden bzw. repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können und um „Fast Fashion“, Textilabfälle und die Vernichtung unverkaufter Textilien anzugehen. Ein weiterer Vorschlag widmet sich der Berücksichtigung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der baulichen Umwelt. Und schliesslich beinhaltet das Paket einen Vorschlag für neue Vorschriften zur Stärkung der Verbraucher beim grünen Wandel, damit sie besser über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten informiert und vor Grünfärberei geschützt sind.