Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem

Derzeit reisen nur etwa 20 Prozent der Menschen, für die mangels Aufenthaltsrecht Rückkehrentscheidungen vorliegen, aus Europa aus. Um dem entgegenzuwirken, hat die EU-Kommission ein neues Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem vorgeschlagen. Dazu zählen die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen, strengere Regeln für zur Rückkehr verpflichtete Personen, Anreize für die freiwillige Rückkehr, Rückkehrzentren in Drittstaaten sowie besondere Vorschriften für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Auf Grundlage der vorgeschlagenen Verordnung erhielten die Mitgliedstaaten die nötigen Instrumente, um Rückführungen effektiver durchzuführen, ohne die Achtung der Grundrechte einzuschränken.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022