Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Moldau tritt am 1. April 2025 in Kraft. Der Bundesrat hat am 14. März 2025 die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vereinbarten Zollkonzessionen beschlossen. Mit dem Inkrafttreten werden 98,5 Prozent der heutigen Schweizer Exporte nach Moldau zollfrei. Das FHA enthält zudem Bestimmungen zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, zum Wettbewerb, zu Handelserleichterungen sowie zu Handel und nachhaltiger Entwicklung.