Der neue EU-Migrations- und Asylpakt soll das europäische Migrations- und Asylsystem effizienter, krisenresistenter und solidarischer machen. Die Schweiz ist als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat verpflichtet, sich in einigen Bereichen daran zu beteiligen. Dazu muss sie ihr nationales Recht anpassen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2025 die Botschaft zu den entsprechenden rechtlichen Änderungen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Fünf der insgesamt zehn Verordnungen und Richtlinien des EU-Asyl- und Migrationspakts sind für die Schweiz ganz oder teilweise verbindlich. Darin wird unter anderem geregelt, welcher Dublin-Staat für die Prüfung eines Asylgesuches zuständig ist.