Verordnung zu künstlicher Intelligenz

Mit grosser Mehrheit haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Verordnung über die Künstliche Intelligenz (KI) angenommen. Ziel der neuen Vorschriften ist es, vertrauenswürdige KI in Europa und darüber hinaus zu fördern, indem sichergestellt wird, dass KI-Systeme die Grundrechte, die Sicherheit und die ethischen Grundsätze achten und die Risiken sehr leistungsfähiger und wirkungsvoller KI-Modelle angehen. Die grosse Mehrheit der KI-Systeme fällt in die Kategorie des minimalen Risikos. Anwendungen mit minimalem Risiko wie KI-gestützte Empfehlungssysteme oder Spam-Filter werden von einem Freipass und fehlenden Verpflichtungen profitieren, da diese Systeme nur ein minimales oder gar kein Risiko für die Rechte oder die Sicherheit der Bürger darstellen. KI-Systeme, die als risikoreich eingestuft werden, müssen strenge Anforderungen erfüllen, darunter Systeme zur Risikominderung, eine hohe Qualität der Datensätze, die Protokollierung von Aktivitäten, eine ausführliche Dokumentation, klare Benutzerinformationen, menschliche Aufsicht und ein hohes Mass an Robustheit, Genauigkeit und Cybersicherheit. KI-Systeme, die eine eindeutige Bedrohung für die Grundrechte der Menschen darstellen, werden verboten.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022