Verordnungsvorschlag zur Datenwirtschaft

Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Verordnungsvorschlag darüber vorgelegt, wer die in den Wirtschaftssektoren in der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff darauf hat. Die Verordnung soll für Fairness im digitalen Umfeld sorgen, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt fördern, Chancen für datengesteuerte Innovationen eröffnen und Daten für alle zugänglicher machen. Es handelt sich um den letzten horizontalen Baustein der Datenstrategie der Kommission zur Verwirklichung der digitalen Ziele für 2030. Der Verordnungsvorschlag umfasst u.a. Massnahmen zur Wiederherstellung einer ausgewogenen Verhandlungsmacht für KMU durch Verhinderung von Ungleichgewichten in Verträgen über die gemeinsame Datennutzung sowie Mittel für Behörden für den Zugang zu und die Nutzung von Daten im Besitz des Privatsektors, die unter besonderen Umständen und vor allem bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden benötigt werden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022