Ukraine: Vorübergehender Schutz für Kriegsflüchtlinge

Die Kommission hat am 2. März 2022 vorgeschlagen, die Richtlinie über vorübergehenden Schutz zu aktivieren, um Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, rasch und wirksam zu helfen. Dieser Vorschlag sieht vor, dass Kriegsflüchtlingen vorübergehender Schutz in der EU gewährt wird. Das bedeutet, sie bekommen eine Aufenthaltserlaubnis sowie Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt. Gleichzeitig hat die Kommission operative Leitlinien vorgelegt, die den Grenzschutzbeamten der Mitgliedstaaten dabei helfen sollen, die Einreise an den Grenzen zur Ukraine effizient zu steuern und gleichzeitig ein hohes Mass an Sicherheit aufrechtzuerhalten. In den Leitlinien wird ferner empfohlen, dass die Mitgliedstaaten spezielle Nothilfekorridore für humanitäre Hilfe einrichten und daran erinnert, dass die Einreise in die EU aus humanitären Gründen gestattet werden kann.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022