Mit Urteil vom 22. Februar 2022 in den verbundenen Rechtssachen C-562/21 und C-563/21 hat der Europäische Gerichtshof (Grosse Kammer) die Kriterien erläutert, anhand deren eine vollstreckende Justizbehörde beurteilen kann, ob die Gefahr einer Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren besteht. Gegenstand des Verfahrens waren zwei Europäische Haftbefehle aus Polen gegen polnische Staatsangehörige, die sich in den Niederlanden aufhielten. Die niederländischen Gerichte hatten Zweifel, ob sie angesichts systemischer und allgemeiner Mängel, die das Grundrecht auf ein faires Verfahren und das Recht auf ein zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht beeinträchtigten, dem Haftbefehl Folge leisten sollten. Der EuGH hat die Anwendung der zweistufigen Prüfung, die er zuvor für die Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit entwickelt hatte auch für die Garantie des durch Gesetz errichteten Gerichts bejaht und diese weiter präzisiert.