Am 5. März 2026 hat der EuGH Portugal zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 10 Mio. Euro und eines Zwangsgelds in Höhe von 41’250 Euro pro Tag verurteilt, weil es einem zuvor ergangenen EuGH-Urteil nicht nachgekommen war. Konkret hatte der EuGH am 5. September 2019 ein Urteil erlassen, in dem er festgestellt hat, dass Portugal seinen Verpflichtungen aus der Habitatrichtlinie 92/43/EWG nicht nachgekommen war. Die Habitatrichtlinie hat zum Ziel, die natürlichen Lebensräume der wildlebenden Tiere und Pflanzen auf dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten sicherzustellen und Portugal hatte nicht ausreichende Regulierungen diesbezüglich getroffen.