Die Kommission hat am 26. Februar 2025 ein Massnahmenpaket zur Entlastung von Unternehmen beim Verwaltungsaufwand vorgelegt. Gegenstand des Pakets sind Änderungen der Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Richtlinie über Sorgfaltspflichten, der Taxonomieverordnung und des CO2-Grenzausgleichssystems. Die Kommission will hiermit den Verwaltungsaufwand bis zum Ende ihrer Amtszeit um mindestens 25 % verringern; für mittelständische Unternehmen soll der Bürokratieaufwand sogar um mindestens 35 % gesenkt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen laut Kommission zu jährlichen Einsparungen von rund 6,3 Mrd. EUR führen und Mittel für zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von 50 Mrd. EUR zur Unterstützung politischer Prioritäten freisetzen.